• Webinar „COVID-19 KURZARBEIT PHASE 3“ – Fragen und Antworten

    Dr. Georg Bruckmüller erläutert die neuesten Regelungen
    Zwei Männer in Anzügen und mit Brille lächeln in die Kamera. Der Hintergrund ist unscharf, und unten rechts ist ein Logo mit der Aufschrift BRUCKMÜLLER RECHTSANWÄLTE zu sehen.
    Die Bundesregierung verlängert ab 01.10.2020 für höchstens 6 Monate die Möglichkeit Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen – dies allerdings mit einigen wesentlichen Änderungen. Wir organisieren daher für unsere Mitglieder eine weitere Videokonferenz, in der RA Dr. Georg Bruckmüller und RA Mag. David Fuchs Fragen zu diesem Thema – fokussiert auf die Arbeitskräfteüberlasser – beantworten werden.

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