Webinar „COVID-19 KURZARBEIT PHASE 3“ – Fragen und Antworten
Dr. Georg Bruckmüller erläutert die neuesten Regelungen
Die Bundesregierung verlängert ab dem 01.10.2020 für höchstens 6 Monate die Möglichkeit Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen– dies allerdings mit einigen wesentlichen Änderungen. Für die Antragstellungen hat das AMS eine Übergangsfrist von einem Monat ab der Möglichkeit der Antragstellung via AMS-Konto angekündigt.
Wir organisieren daher für unsere Mitglieder eine weitere Videokonferenz, in der RA Dr. Georg Bruckmüller und RA Mag. David Fuchs Fragen zu diesem Thema – fokussiert auf die Arbeitskräfteüberlasser – beantworten werden.
Weiter behandeln die beiden Referenten das Thema „Rückforderung von KUA-Beiträgen“.
Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen und auch Ihre persönlichen Fragen zu stellen!
„COVID-19 KURZARBEIT PHASE 3“ – Fragen und Antworten
Stand zum Monatsbeginn Oktober 2020
mit Bruckmüller Rechtsanwälte, Linz
Videokonferenz: Dienstag, den 06.10.2020, 14:30 – 16:00
Um sich anzumelden, schicken Sie bitte formlos eine E-Mail an h.mayerhoffer@personaldienstleister.at (Öffnet eventuell ein Programm um an den Empfänger eine E-Mail zu schicken).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen