Webinar „COVID-19 KURZARBEIT PHASE 3“ – Fragen und Antworten

Dr. Georg Bruckmüller erläutert die neuesten Regelungen
am28.09.2020

Übersicht

Die Bundesregierung verlängert ab dem 01.10.2020 für höchstens 6 Monate die Möglichkeit Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen– dies allerdings mit einigen wesentlichen Änderungen. Für die Antragstellungen hat das AMS eine Übergangsfrist von einem Monat ab der Möglichkeit der Antragstellung via AMS-Konto angekündigt.

Wir organisieren daher für unsere Mitglieder eine weitere Videokonferenz, in der RA Dr. Georg Bruckmüller und RA Mag. David Fuchs Fragen zu diesem Thema – fokussiert auf die Arbeitskräfteüberlasser – beantworten werden.

Weiter behandeln die beiden Referenten das Thema „Rückforderung von KUA-Beiträgen“.

Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen und auch Ihre persönlichen Fragen zu stellen!

 

„COVID-19 KURZARBEIT PHASE 3“ – Fragen und Antworten

Stand zum Monatsbeginn Oktober 2020

mit Bruckmüller Rechtsanwälte, Linz

Videokonferenz: Dienstag, den 06.10.2020, 14:30 – 16:00

Um sich anzumelden, schicken Sie bitte formlos eine E-Mail an h.mayerhoffer@personaldienstleister.at (Öffnet eventuell ein Programm um an den Empfänger eine E-Mail zu schicken).

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