Leitfaden für die Arbeitskräfteüberlassung

- Änderungen der Kündigungsfristen und -termine ab 1.10.2021
am05.07.2021
Ein gelber Bauhelm, ein Hammer, der auf einem Gesetzbuch ruht, und architektonische Baupläne sind nebeneinander angeordnet und symbolisieren den Schnittpunkt von Bau, Recht und Planung.

Leitfaden für die AKÜ

Mit der bereits am 12.10.2017 beschlossenen Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter eine Angleichung an die Regelungen für Angestellte beschlossen. Die bisherigen Kündigungsregelungen des Angestelltengesetzes (AngG) wurden in das ABGB aufgenommen und gelten künftig grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gleichermaßen.

Die neuen Regelungen sollten ursprünglich mit 01.01.2021 und dann mit 01.07.2021 in Kraft treten. Durch eine neuerliche Verschiebung tritt die Angleichung der Kündigungsfristen nun mit 01.10.2021 in Kraft.

Die dadurch verlängerten Fristen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen haben gerade auf die Branche der Arbeitskräfteüberlassung bedeutende Auswirkungen. Nicht nur im Verhältnis zu den ArbeitnehmerInnen, sondern auch im Verhältnis zu den Beschäftigerbetrieben müssen diese Änderungen berücksichtigt und eingeplant werden. Bestehende Vertragsmuster müssen überprüft und allenfalls angepasst werden. Rahmenverträge sollten hinsichtlich der Rückstellfristen nachverhandelt werden.

Was müssen Sie zu diesem Thema unbedingt wissen und welche Schritte sind zu setzen? Die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen hat für unsere Mitglieder Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller in einem kompakten Leitfaden zusammengestellt: Anpassung Kündigungsfristen – Personaldienstleister (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)

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