Mit 01.10.2021 treten für Arbeitskräfteüberlasser im Arbeiterbereich neue Kündigungsregelungen in Kraft.
Die dadurch verlängerten Fristen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen haben gerade auf die Branche der Arbeitskräfteüberlassung bedeutende Auswirkungen. Nicht nur im Verhältnis zu den Arbeitnehmern, sondern auch im Verhältnis zu den Beschäftigerbetrieben müssen diese Änderungen berücksichtigt und eingeplant werden. Bestehende Vertragsmuster müssen überprüft und allenfalls angepasst werden. Die Rahmenverträge sollten hinsichtlich der Rückstellfristen nachverhandelt werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, in der Stundensatz-Kalkulation diese neue Situation zu berücksichtigt, die Referenzlöhne und die Preise entsprechend zu ändern.
Was müssen Sie zu diesem Thema in rechtlicher und kalkulatorischer Hinsicht unbedingt wissen und welche Schritte sind zu setzen?
Es drohen viele Stolperfallen, deren Konsequenzen mit hohen Kosten verbunden sind.
Im Auftrag des ÖPDL führen Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller und Helmut Huber, MSc ein Webinar mit allen wichtigen Informationen und Handlungsempfehlungen durch, zu dem wir herzlich einladen.
Nehmen Sie teil und informieren Sie sich! Nähere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).
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