Presseaussendung vom 20. Mai 2021

Österreichs Personaldienstleister informiert am 26.05.2021 mit der Finanzpolizei über die richtige Auswahl seriöser Zeitarbeitsunternehmen
am20.05.2021

Übersicht

Nachdem in den letzten Monaten vermehrt Missstände bei der Überlassung von Mitarbeitern aufgetreten sind, sieht sich der Verband Österreichs Personaldienstleister dazu veranlasst, Kunden über Haftung und Risiken des Beschäftigers in der Arbeitskräfteüberlassung aufzuklären.

Österreichs Personaldienstleister informiert am 26.05.2021 mit der Finanzpolizei über die richtige Auswahl seriöser Zeitarbeitsunternehmen.

Wien (OTS) – Nachdem in den letzten Monaten vermehrt Missstände bei der Überlassung von Mitarbeitern aufgetreten sind, sieht sich der Verband Österreichs Personaldienstleister dazu veranlasst, Kunden über Haftung und Risiken des Beschäftigers in der Arbeitskräfteüberlassung aufzuklären.

Dazu wird der Chef der Finanzpolizei, Hofrat Wilfried Lehner über seine Erfahrung sprechen und gemeinsam mit dem renommierten Arbeitsrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller aufzeigen, welche Kriterien für die Auswahl eines seriösen Arbeitskräfteüberlassers heranzuziehen sind und welche Pflichten und Risiken gesetzlich auf Seiten des Beschäftigers liegen. Dr. Martin Zieger, Präsident des Verbands ÖSTERREICHS PERSONALDIENSTLEISTER: „Wir legen allergrößten Wert darauf, dass nur Mitglieder in unserem Verband sind, die sauber arbeiten. Um das zu gewährleisten, informieren wir laufend über gesetzliche Neuerungen und überprüfen vor Aufnahme und während der Mitgliedschaft auch gewissenhaft, ob unsere Mitglieder unsere strengen Kriterien auch leben. Es schadet natürlich der gesamten Branche, wenn negative Pressemeldungen wie zuletzt bei der Hygiene Austria, bei den Teststraßen des ASB, der Post etc. auftauchen. Daher sehen wir uns dazu veranlasst, dieses hochkarätig besetzte Webinar über unsere Mitglieder hinaus gratis anzubieten.“

„Es ist für Unternehmen, die auf die Dienstleistung der Arbeitskräfteüberlassung zurück greifen, unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Dabei spielt es eine große Rolle, ob die Arbeitnehmer grenzüberschreitend aus dem Ausland nach Österreich kommen oder ein österreichischer Überlasser in Österreich sozialversicherte Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Die Gefahren in Haftungen und Strafen zu schlittern, sind gerade bei Werkverträgen groß, wie jüngste Entscheidungen zeigen, betont Georg Bruckmüller, der seit mehr als 20 Jahren Beschäftiger und Überlasser dazu berät.

Die Finanzpolizei kontrolliert regelmäßig Personalbereitstellungen und überprüft dabei die sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen der Dienstleister. „Dabei sind aber auch die Auftraggeber in der Pflicht, müssen diese doch diverse Pflichten als Beschäftiger wahrnehmen, Aber auch vermeintliche Gewerksvergaben, die sich nachträglich als Arbeitskräfteüberlasung herausstellen, können zu Problemen führen. Auch Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland mit der Verpflichtung zur Abfuhr der Abzugssteuer durch den Auftraggeber kann sich als „teure“ Auftragsvergabe herausstellen“, warnt Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung.

Dazu sagt Dr. Martin Zieger abschließend: „Wir laden hiermit ausdrücklich alle ein, sich über dieses wichtige Thema zu informieren – Sowohl alle Beschäftiger von Zeitarbeitskräften, Arbeitskräfteüberlasser als auch Journalisten, Interessierte aus Politik und Sozialpartner. Es ist uns ein Anliegen im Sinne der gesamten Branche hier Aufklärungsarbeit zu leisten und wir freuen uns über alle Teilnehmer!“

Das gratis Webinar findet am 26.05.2021 von 9:30 – 11:30 Uhr statt. Anmeldungen bitte über Webinar „Haftung und Risken des Beschäftigers in der Praxis“ – Personaldienstleister

 

Über Österreichs Personaldienstleister

Der Verband ÖSTERREICHS PERSONALDIENSTLEISTER wurde 1973 gegründet und ist die unabhängige Interessenvertretung der österreichischen Personaldienstleister. Aktuell nehmen rund 100 Mitgliedsunternehmen, die für ca. 75% Marktabdeckung stehen, die breite Servicepalette in Anspruch. Personaldienstleister, die Mitglied beim ÖPDL sind, verpflichten sich über die gesetzlichen Grundbestimmungen hinaus, einen strengen Verhaltenskodex einzuhalten. Das zeichnet diese Personaldienstleister als seriöse und kompetente Arbeitskräfteüberlasser aus und steht für hohe Qualitätsstandards gegenüber den Kunden und MitarbeiterInnen.

(Anm.: [OTS 0128 vom 20. Mai 2021] (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0113 (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster))).

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