Vorteile der Zeitarbeit

Rechtliche Absicherung

Der Arbeitsvertrag samt Überlassungsmitteilung, der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser bzw. des Beschäftigerbetriebs sowie das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz bilden den rechtlichen Grundstock der heimischen Zeitarbeitsbranche. Europaweit gelten die Rechtsgrundlagen (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) als vorbildlich.

Soziale Sicherheit

Unbefristeter Arbeitsvertrag mit allen geregelten Arbeitgeberleistungen und allen sozialversicherungspflichtigen Bestandteilen und somit alle sozialstaatlichen Absicherungen.

Mindestgehalt

In den Kollektivverträgen (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) sind die Mindestgehälter und Branchenzuschläge definiert.

Ständige Weiterbildung

Als einzige Branche verpflichten sich Personalbereitsteller Geld in einen Weiterbildungsfonds SWF (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) einzuzahlen, aus dem Fortbildungen wie Lehrabschlussprüfungen, fehlende Module zum Lehrabschluss, Kranführerschein, Staplerschein, Excel-Kurse oder auch Sprachkurse finanziert werden.

Schneller Wiedereinstieg

Rückkehr ins Berufsleben dank Stellenangeboten, die auf dem freien Arbeitsmarkt teilweise nicht verfügbar sind.

Erfahrungen

Zeitarbeit eröffnet die Chance verschiedene Unternehmen kennenzulernen – ein Unternehmen, mehrere Einsätze, viele Möglichkeiten!

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Vorteile bietet Zeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

    Zeitarbeit bietet einen einfachen Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben, beispielsweise für Personen nach der Karenz, Berufseinsteiger, Studierende oder Pensionisten. Sie eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen und Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen zu sammeln.

    Mitarbeitende in der Zeitarbeit profitieren von einem unbefristeten Arbeitsvertrag beim Personaldienstleister inklusive vollem Sozialversicherungsschutz, 13. und 14. Monatsgehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie geregelten Kündigungsfristen. Die Mindestentgelte und Zuschläge sind durch die Kollektivverträge klar geregelt.

    Zusätzlich leisten Zeitarbeitsunternehmen Pflichtbeiträge in den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF), der den Mitarbeitenden finanzielle Unterstützung und Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bietet.

  • Wie profitieren Zeitarbeitnehmer von Weiterbildungsmöglichkeiten?

    Zeitarbeitnehmer haben exklusiven Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF). Über diesen Fonds werden unter anderem folgende Qualifikationen finanziert:

    • Lehrabschlussprüfungen
    • Nachholen fehlender Module zum Lehrabschluss
    • Kranführerschein
    • Staplerschein
    • IT- und Sprachkurse (z. B. Excel, Deutschkurse)

    Der SWF ermöglicht zusätzlich eine ergänzende Arbeitslosenunterstützung über das AMS-Niveau hinaus. Jährlich investieren die Personaldienstleister über 10 Millionen Euro in diesen Fonds, wodurch tausende Zeitarbeitnehmer ihre Qualifikationen verbessern können.

  • Wie unterstützt Zeitarbeit die Integration in den Arbeitsmarkt?

    Zeitarbeit ermöglicht auch Menschen mit Migrationshintergrund oder Asylberechtigten den Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt. Rund 47,5 % der Zeitarbeitnehmer in Österreich wurden nicht im Land geboren. Durch verschiedene Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Unternehmen wird die Integration gefördert und der Weg in eine dauerhafte Beschäftigung geebnet.

  • Wie werden Zeitarbeitnehmer entlohnt?

    Zeitarbeitnehmer erhalten mindestens das kollektivvertraglich vorgesehene Mindestentgelt. Für Arbeiter liegt dieses z. B. bei mindestens 2.191 Euro brutto pro Monat und damit rund 15 % über dem Mindestlohn vieler anderer Branchen. (Stand: 2024)

    Falls im Beschäftigerbetrieb ein höherer kollektivvertraglicher Mindestlohn gilt, wird dieser angewandt. In bestimmten Branchen haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Referenzzuschläge. Das bedeutet, dass sie häufig sogar besser entlohnt werden als vergleichbare Stammmitarbeiter.

    Auch in Bezug auf sonstige Rechte wie Arbeitszeit, Urlaub oder betriebliche Einrichtungen sind Zeitarbeitnehmer den Stammmitarbeitern des Kundenbetriebes rechtlich gleichgestellt.

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