Übersicht

Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag regelt überlassungsunabhängig den Mindestlohn, der für Arbeiter:innen mit 1.700 Euro brutto beginnt. Wenn im Kollektivvertrag für den Beschäftigerbetrieb höhere Mindestlöhne vorgesehen sind, so gelten diese.

Weiters besteht in bestimmten Branchen ein Anspruch auf einen Referenzzuschlag (Hochlohnbranchen). Zusätzlich gelten die Betriebsvereinbarungen des Beschäftigerbetriebes betreffend Arbeitszeit und Urlaub und die überlassenen Arbeitskräfte haben Anspruch auf Teilnahme an den betrieblichen Wohlfahrteinrichtungen und -maßnahmen des Beschäftigerbetriebes. Damit wird die Gleichbehandlung der überlassenen Arbeitskräfte am Arbeitsplatz gewährleistet.

Es gelten daher equal pay und equal treatment.

  • Zusatzinformation

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