Je nachdem ob Arbeiter:innen oder Angestellte überlassen werden, gilt in Österreich jeweils ein anderer Kollektivvertrag.
Übersicht
Für Arbeiter:innen, die überlassen werden, gilt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).
Für Angestellte, die überlassen werden, gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).
Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag regelt überlassungsunabhängig den Mindestlohn, der für Arbeiter:innen mit 1.700 Euro brutto beginnt. Wenn im Kollektivvertrag für den Beschäftigerbetrieb höhere Mindestlöhne vorgesehen sind, so gelten diese.
Weiters besteht in bestimmten Branchen ein Anspruch auf einen Referenzzuschlag (Hochlohnbranchen). Zusätzlich gelten die Betriebsvereinbarungen des Beschäftigerbetriebes betreffend Arbeitszeit und Urlaub und die überlassenen Arbeitskräfte haben Anspruch auf Teilnahme an den betrieblichen Wohlfahrteinrichtungen und -maßnahmen des Beschäftigerbetriebes. Damit wird die Gleichbehandlung der überlassenen Arbeitskräfte am Arbeitsplatz gewährleistet.
Es gelten daher equal pay und equal treatment.
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Zusatzinformation
In Österreich gibt es zahlreiche Branchen, in denen der kollektivvertragliche Mindestlohn bei monatlich 1.500 Euro brutto liegt.
Hier liegt die Arbeitskräfteüberlassung mit mehr als 1.700 Euro brutto für die Arbeiter um ca. 15 % über deren KV.
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Was ist Arbeitskräfteüberlassung
Unter Arbeitskräfteüberlassung versteht man eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Personalbereitsteller, einem Zeitarbeitnehmer und einem Beschäftiger.