Übersicht

Unter Arbeitskräfteüberlassung versteht man das sogenannte Dreiecksverhältnis zwischen einem Personalbereitsteller, einem/r ZeitarbeitnehmerIn und einem Beschäftiger.

Infografik zur Zeitarbeit

Erklärung

Der/Die MitarbeiterIn auf Zeitarbeitsbasis geht ein Dienstverhältnis mit einem Zeitarbeitsunternehmen ein und schließt mit diesem einen unbefristeten Dienstvertrag mit den üblichen Leistungen wie Pensions-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz und Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle Arbeitgeberpflichten und garantiert alle gesetzlichen und vertraglich geregelten Arbeitgeberleistungen. Der Einsatzort ist beim Beschäftiger, der/die ZeitarbeitnehmerIn wird zu diesem überlassen. Sämtliche Details diese Überlassung betreffend stehen in der § 12 AÜG Mitteilung.

Hard Facts

Worauf sollten Sie bei der Wahl eines Personaldienstleisters achten?

Der Beschäftiger sollte bei der Wahl eines Personaldienstleisters folgendes beachten:

  • Gewerbeberechtigung in Österreich
  • Auftraggeberhaftung (HFU-Liste): Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen, zur kostenfreien Einsicht eingerichtet bei der Wiener Gebietskrankenkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gebietskrankenkasse zur Bestätigung, dass dieser Anbieter alle Zeitarbeiter ordentlich anmeldet und versichert.
  • KSV-Auskunft über die Bonität.
  • Logo Österreichs Personaldienstleister: Der Aufnahmeprozess beim Verband Österreichs Personaldienstleister beinhaltet eine Prüfung der oben genannten Dokumente,
  • mindestens ein Jahr erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Österreich sowie die Reputation des Personaldienstleisters. Nähere Details finden Sie unter den Österreichs Personaldienstleister-Statuten.
  • Referenzen, Kundenliste in Österreich

Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei

Amt für Betrugsbekämpfung

Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei – Amt für Betrugsbekämpfung

Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mitgliedsbetriebe Arbeitskräfteüberlassung in bester Qualität leisten. Daher bieten wir Ausbildungsmodule in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnabrechnung, Recruiting und Verkauf an und stellen relevante rechtliche Informationen zur Verfügung.

Tatsache ist es aber leider, dass es außerhalb des Verbandes Personaldienstleister gibt, die sich nicht an die Gesetze halten und dem Ruf der gesamten Branche dadurch schaden. Um diesen Unternehmen „das Handwerk zu legen“ sammeln wir Informationen und arbeiten intensiv mit der Finanzpolizei zusammen.

Beim letzten Besuch unseres Präsidenten Dr. Martin Zieger beim Bereichsleiter der Finanzpolizei HR Wilfried Lehner, MLS im April 2023 erfuhren wir von einem ausgeklügelten System, mit dem korrupte Unternehmen vorgehen, dem Ruf der Branche schaden und Steuern hinterziehen.

Besonders häufig tritt dieses System in Zusammenhang mit „verdächtig“ niedrigen Preisen auf. Weiter unten finden Sie eine Grafik dazu, hier als Download (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) Infos vom Amt für Betrugsbekämpfung.

„Der Bau- und Baunebenbereich, aber auch der Bereich der Arbeitskräfteüberlassung ist für diese Formen der Geldwäsche und Nutzung von Scheinunternehmen zur Verschleierung diverser malversiver Praktiken besonders anfällig.

Mittels einer substanzlosen Hülle, einem unwissenden Strohmann und ein paar Alibi- Beschäftigten ist das neue Bauunternehmen schnell gegründet. Über diese Scheinunternehmen werden hohe Rechnungen ausgestellt, die von mitwissenden Unternehmern auf deren Konten einbezahlt werden. Oftmals werden diese Beträge an weitere Sub-Scheinunternehmen weitergeleitet und dort sofort wieder behoben. Abzüglich einer Provision für die „Mühewaltung“ erfolgt im Anschluss der Rückfluss des Vermögens an den Auftraggeber.

Dieser hat nun die Möglichkeit, eigene oder fremde Dienstnehmer teilweise steuerfrei zu entlohnen, Überstunden und Zusatzboni netto auszuzahlen und dabei jedweden Sozialversicherungsbeitrag einzusparen. Aktuelle Fälle zeigen, dass sich zwar die Lebensdauer der Scheinfirmen durch die Kontrollen der Finanzpolizei verkürzt haben, die Umsätze aber gleichzeitig nach oben geschnellt sind. Bei einem unlängst entdeckten Fall wurden in nur acht Monaten über 30 Mio. Euro über eine einzige Scheinfirma geschleust – die Ausgangsrechnungen finden sich nun in den Buchhaltungen diverser Unternehmen, die damit ihren Aufwand künstlich erhöht haben und Schwarzlohnzahlungen dadurch verschleiern konnten.“

Infografik Betrugsmodell