Zeitarbeit unterliegt in Österreich vollständig dem nationalen Arbeitsrecht. Das wichtigste gesetzliche Regelwerk ist das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), das seit 1988 in Kraft ist. Dieses regelt u. a. den arbeitsvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutz der überlassenen Arbeitskräfte. Zusätzlich gelten alle allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften, wie das Arbeitszeitgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und weitere.
Ähnliche Beiträge
-
Zwei neue Webinare für den perfekten Einstieg in die Welt der Künstlichen Intelligenz
Im Juni erwarten Sie zwei spannende Webinare: Am 17.6. lernen Sie den sicheren Einstieg in die KI-Nutzung, am 27.6. zeigen wir Ihnen, wie Sie Künstliche Intelligenz gezielt in Ihre Personalarbeit integrieren. Jetzt anmelden und den digitalen Vorsprung sichern! -
Pressekonferenz: Zeitarbeit und die Zufriedenheit der Arbeitskräfte in Österreich
Wir haben am 8. November 2023 um 11 Uhr im Café Landtmann in Wien zu unserer Pressekonferenz eingeladen, bei der wir gemeinsam mit der WKO wichtige Erkenntnisse und Botschaften im Zusammenhang mit Zeitarbeit präsentiert haben. -
Die neuen KV Hefte sind da!
Auch dieses Jahr haben wir über 4.000 Kollektivvertragshefte für Arbeiter und Angestellte in der Arbeitskräfteüberlassung an unsere Mitglieder ausgeliefert - Nachbestellungen sind derzeit noch möglich! Die Web Version steht im Mitgliederbereich zur Verfügung.