Unlautere Abwerbevorgänge durch einen Kunden

Schützen Sie sich durch entsprechende Vertragsgestaltung!
am17.03.2023
Ein gelber Bauhelm, ein Hammer, der auf einem Gesetzbuch ruht, und architektonische Baupläne sind nebeneinander angeordnet und symbolisieren den Schnittpunkt von Bau, Recht und Planung.

Unlautere Abwerbevorgänge durch einen Kunden - schützen Sie sich!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass eines unserer Mitglieder sich mit dem Unternehmen Gurkerl.at GmbH in einem Rechtsstreit befindet, weil Gurkerl von einem Tag auf den anderen sehr viele überlassene Arbeitskräfte abgeworben bzw. übernommen und den aufrechten Vertrag mit dem Arbeitskräfteüberlasser gekündigt hat.

Nun ist es so, dass die aktuelle Rechtsprechung keine Ablöse für Übernahmen akzeptiert und sich Dienstleister auch nur mäßig gegen das Abwerben schützen können. Unsere Branche hat wenig Schutz und keine Rückendeckung durch die Judikatur. Das unlautere Abwerben von Mitarbeitern berechtigt hingegen zu einer Unterlassungsklage und kann schadenersatzpflichtig machen.

Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es wichtig ist, sich gegen unlautere Abwerbevorgänge zur Wehr zu setzen und entsprechende Vertragsgestaltungen mit dem Beschäftiger vorzunehmen.

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