Unser Einsatz für fairen Wettbewerb - Enquete gegen Steuer- und Lohndumping

Am 10. Februar 2026 fand von 08:00 bis 15:00 Uhr im Bundesministerium für Finanzen die Enquete „Strategien gegen Steuerbetrug und Lohndumping – Für einen gerechten Wettbewerb“ statt.

Der Verband Österreichs Personaldienstleister war als geladener Gast vertreten. Für unseren Verband nahmen Karl Hiptmair, Karin Hamminger und Julia Labenz teil.

Bereits die Einladung zu dieser hochrangig besetzten Veranstaltung war ein wichtiges Signal:
Unsere Branche wird gehört. Unsere Expertise wird ernst genommen. Und wir sind dort vertreten, wo wirtschaftspolitische Weichen gestellt werden.


Hochrangige politische Präsenz

Besonders hervorzuheben ist, dass sowohl Bundesministerin für Arbeit und Soziales Korinna Schumann als auch Finanzminister Markus Marterbauer den gesamten Tag anwesend waren.

Ebenso beteiligten sich unter anderem:

Johannes Gasser (NEOS), Beppo Muchitsch (SPÖ), Andreas Ottenschläger (ÖVP) sowie Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl

Vertreten waren außerdem alle maßgeblichen Kontrollorgane:

  • Finanzpolizei

  • Amt für Betrugsbekämpfung

  • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

  • Fachabteilungen des Finanzministeriums

Erstmals wurde in dieser gebündelten Form dargestellt, wie intensiv und komplex die operative Betrugsbekämpfung tatsächlich ist.


Warum das unsere Branche direkt betrifft

Die präsentierten Fallbeispiele und Analysen waren in Teilen erschreckend.

Gerade bei grenzüberschreitenden Entsendungen und Scheinunternehmensmodellen entstehen massive Wettbewerbsvorteile durch:

  • Unterentlohnung

  • Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Steuerverkürzungen

  • verschachtelte Subunternehmerketten

  • erschwerte Vollstreckbarkeit im Ausland

Das trifft nicht nur Arbeitnehmer:innen – es trifft vor allem unsere heimischen, korrekt arbeitenden Unternehmen. Und es trifft den Staatshaushalt.


Wie wir uns konkret einbringen

Wir bleiben nicht bei der Analyse stehen.

✔ Wir führen Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern
✔ Wir bringen konkrete Lösungsansätze ein
✔ Wir setzen uns für stärkere Auftraggeberverantwortung ein
✔ Wir treten dafür ein, dass seriöse heimische Personaldienstleister bei Vergaben stärker berücksichtigt werden
✔ Wir stärken die Zusammenarbeit mit Behörden (u. a. durch Fachwebinare mit Dr. Georg Bruckmüller und Hofrat Wilfried Lehner)

Unsere klare Position

Wir treten darüber hinaus für folgende Maßnahmen ein:

✔ Ein Verbot der Entsendung von Drittstaatsangehörigen durch ausländische Unternehmen nach Österreich.
✔ Ein Verbot der Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich, sofern das überlassende Unternehmen keinen festen Unternehmenssitz in Österreich hat.

Unser Ziel ist klar: Faire Wettbewerbsbedingungen für heimische, rechtskonform arbeitende Betriebe sowie wirksame und kontrollierbare Rahmenbedingungen im grenzüberschreitenden Bereich.

Zudem bitten wir unsere Mitglieder ausdrücklich:

Wenn Ihnen konkrete Verdachtsfälle bekannt sind, informieren Sie uns. Nur mit konkreten Informationen können wir gezielt argumentieren und handeln.


Für alle, die es im Detail wissen möchten – die Zahlen

Im Folgenden finden Sie zentrale Folien der Enquete, die die Dimension deutlich machen:

Massive Entwicklung bei Scheinunternehmen

Die Anzahl rechtskräftig festgestellter Scheinunternehmen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – von 56 Fällen im Jahr 2020 auf 411 im Jahr 2025.

Diese Entwicklung zeigt klar: Das Problem nimmt nicht ab, sondern verschärft sich – und erfordert entschlossene Gegenmaßnahmen.*

Balkendiagramm mit der Anzahl der gefälschten Unternehmen in Österreich von 2020 bis 2025. Die Zahlen steigen jährlich an: 56 (2020), 121 (2021), 100 (2022), 149 (2023), 197 (2024), und 411 (2025) in rot.

Schadensvolumen auf Basis Schätzung der Zahlen der letzten Jahre

Die präsentierten Zahlen zeigen ein geschätztes Zahlungsvolumen von rund 800 Mio. Euro an Scheinunternehmen. Das daraus resultierende Gesamtschadensvolumen wird mit etwa 500 Mio. Euro beziffert – insbesondere durch Schwarzlohnzahlungen, entgangene Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.

Diese Mittel fehlen dem Staat, dem Sozialsystem und letztlich auch dem fairen Wettbewerb.*

Eine Präsentationsfolie in deutscher Sprache zeigt Finanzzahlen im Zusammenhang mit dem Betrug. Sie listet Zahlungen, ungerechtfertigte Abzüge, Ausgaben und Lohnzahlungen auf, die insgesamt einen geschätzten Gesamtschaden von rund 500 Millionen Euro ergeben.

Modellrechnung: Der unfaire Vorteil

Ein Scheinunternehmen erzielt bei gleichem Umsatz:

✔ rund 100.500 € „Gewinn“

Ein seriöses Unternehmen:

✖ rund 135.000 € Verlust*

Auf einer Präsentationsfolie in deutscher Sprache werden die Vorteile von Briefkastenfirmen erörtert und Schätzungen zur Steuer- und Abgabenvermeidung in einer Tabelle aufgeführt, wobei die Schlüsselzahlen 675 und 136.500 rot eingekreist sind.

Verhältnis Inland / Ausland

Von insgesamt 4.147 rechtskräftigen Entscheidungen wegen Unterentlohnung seit 2011 hatten rund 70 % Auslandsbezug. Gleichzeitig ist die grenzüberschreitende Vollstreckbarkeit besonders schwierig.

Die Zahlen zeigen klar: Das Problem liegt nicht primär im Inland – sondern in internationalen Konstruktionen, bei denen Kontrolle und Durchsetzung erheblich erschwert sind.*

Auf einer Folie mit dem Titel Verhältnis Inland/Ausland sind Statistiken über Gerichtsentscheidungen in den Jahren 2011 und 2012 aufgeführt, einschließlich der prozentualen Anteile ausländischer und inländischer Fälle sowie der Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung.

Verdachtsfälle Unterentlohnung: Entsendung vs. Inland

Die Grafik zeigt deutlich: Verdachtsfälle bei Entsendungen liegen seit Jahren signifikant höher als bei inländischen Betrieben. In Spitzenjahren wurden Werte von über 40 % erreicht, während inländische Unternehmen konstant auf sehr niedrigem Niveau liegen.

Das unterstreicht klar: Die strukturelle Herausforderung liegt vor allem im grenzüberschreitenden Bereich.*

Ein Liniendiagramm mit dem Titel Verdachtsfälle Unterentlohnung AN zeigt zwei Datenreihen von 2012 bis 2025. Die blaue Linie schwankt stark, während die rote Linie über die Jahre hinweg nahezu unverändert auf einem niedrigen Wert bleibt.

Differenz zwischen Strafe und Unterentlohnung

Die durchschnittliche Differenz zwischen verhängter Strafe und tatsächlicher Unterentlohnung ist deutlich gesunken – von 6.085 € (2020) auf 3.071 € (2022). Besonders bei mehreren betroffenen Arbeitnehmer:innen wurde die Strafwirkung reduziert. Von zahlreichen Teilnehmer:innen wurde daher klar betont: In der derzeitigen Ausgestaltung entfalten die Sanktionen keine ausreichende abschreckende Wirkung – hier besteht dringender Handlungsbedarf.*

Präsentationsfolie in deutscher Sprache, die die Bußgelder und die Beträge der Unterbezahlung vor und nach einer Reform zeigt, mit Balkendiagrammen, die die finanziellen Zahlen für Fälle mit bis zu 3 und mehr als 3 unterbezahlten Arbeitnehmern vergleichen und einen deutlichen Rückgang bis 2022 aufzeigen.

Unterentlohnung in der Praxis – Inland vs. Ausland

Seit 2011 entfällt der überwiegende Teil der rechtskräftigen Entscheidungen wegen Unterentlohnung auf ausländische Arbeitgeber. Auch bei den aktuellen Verdachtsfällen 2025 zeigt sich ein klares Übergewicht im Auslandsbereich.

Die Zahlen verdeutlichen: Die strukturelle Herausforderung liegt vor allem bei grenzüberschreitenden Konstruktionen – nicht bei heimischen, korrekt arbeitenden Betrieben.*

Eine Folie mit zwei Diagrammen über Lohnunterzahlungen: ein Kreisdiagramm mit den Entscheidungen seit Mai 2011 (2911 int AG, 1236 ausl AG) und ein Balkendiagramm mit 2025 Verdachtsfällen (609 AG, 2648 ausl AG, 14567 int AG, 336 int AG).

Entsendungen von Drittstaatsangehörigen

In den letzten Jahren ist ein klarer Anstieg bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen zu beobachten. Besonders betroffen sind Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der EU, die im Rahmen bestimmter Konstellationen keine zusätzliche Arbeitsbewilligung benötigen.

Auch hier wurde deutlich: Kontroll- und Vollzugsmechanismen müssen an diese Entwicklungen angepasst werden.*

Eine Präsentationsfolie in deutscher Sprache mit dem Titel Entsendungen von Drittstaatsangehörigen steigen! mit Aufzählungspunkten über die zunehmende Entsendung von Drittstaatsangehörigen, die Trends der letzten Jahre und die Tatsache, dass für bestimmte Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Praxisbeispiel: Entsendeunternehmen aus dem Ausland

Ein konkreter Fall eines slowenischen Entsendeunternehmens zeigt die Problematik deutlich: 39 Verdachtsfälle, 18 Anzeigen und offene Zuschlagsforderungen von rund 800.000 Euro. Trotz Dienstleistungsuntersagung wurde das Unternehmen weiterhin auf Baustellen angetroffen.

Das Beispiel verdeutlicht: Verfahren dauern oft zu lange – und die Vollstreckung grenzüberschreitend ist besonders herausfordernd.*

In einer Präsentation mit dem Titel

Die Enquete hat deutlich gezeigt: Jetzt braucht es entschlossene politische Schritte, damit Fairness, Rechtsstaatlichkeit und Wettbewerb in Einklang stehen.

Wir stehen an der Seite unserer korrekt arbeitenden Mitgliedsbetriebe – und werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich Rechtskonformität lohnt und nicht der Regelbruch.

Ihr Verband ÖSTERREICHS PERSONALDIENSTLEISTER

Hier kommen Sie zur offiziellen Pressemitteilung: Mehr Steuergerechtigkeit ist ein gesellschaftlicher Fortschritt

*Quellen: Präsentationsunterlagen und Fachbeiträge der Enquete „Strategien gegen Steuerbetrug und Lohndumping – Für einen gerechten Wettbewerb“ (BMF, Finanzpolizei, Amt für Betrugsbekämpfung, BUAK, ÖGK), 10. Februar 2026.