Webinar „Update COVID-19-Kurzarbeit“

am10.08.2020
Ein Mann mittleren Alters mit kurzen grauen Haaren, einer schwarzen rechteckigen Brille und einem dunklen Nadelstreifenanzug lächelt in die Kamera. Der Hintergrund ist unscharf.

Übersicht

Die Bundesregierung verlängert die Möglichkeit Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen – allerdings mit einigen wesentlichen Änderungen. Wir bieten unseren Mitgliedern am 27.08.2020 von 14:00 – 15:30 Uhr exklusiv und kostenlos ein Webinar mit BRUCKMÜLLER RECHTSANWÄLTE zur Phase 3 der COVID-19 Kurzarbeit an.

COVID-19-KURZARBEIT – WAS BRINGT PHASE 3?

  • Wie lange ist Kurzarbeit möglich – und was kommt danach?
  • Was ändert sich bei Arbeitszeit, Entlohnung, etc.?
  • Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit durch das AMS?
  • Weiterbildungspflicht für Arbeitnehmer während KUA?

KURZARBEIT – (K)EIN ALLHEILMITTEL?

  • Ist die Kurzarbeit für jedes Unternehmen geeignet?
  • Welche Alternativen sollten in Betracht gezogen werden?
  • Gefahr einer Geschäftsführerhaftung?
  • Was Geschäftsführer jedenfalls berücksichtigen müssen

AUSWIRKUNGEN DER KURZARBEIT AUF DIE BEENDIGUNG VON DIENSTVERHÄLTNISSEN?

  • Beendigung von Dienstverhältnissen während KUA/Behaltefrist?
  • Auffüllpflicht und Auswirkungen auf Beihilfen
  • Besonderheiten der Sozialwidrigkeit während Corona?
  • Auswirkungen auf Kündigungsanfechtungen nach Ende der Kurzarbeit

Gerne werden auch individuelle Fragen beantwortet.

Anmeldung werden per E-Mail an h.mayerhoffer@personaldienstleister.at (Öffnet eventuell ein Programm um an den Empfänger eine E-Mail zu schicken) entgegengenommen.

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