Zeitarbeitnehmer erhalten mindestens das kollektivvertraglich vorgesehene Mindestentgelt. Für Arbeiter liegt dieses z. B. bei mindestens 2.191 Euro brutto pro Monat und damit rund 15 % über dem Mindestlohn vieler anderer Branchen. (Stand: 2024)
Falls im Beschäftigerbetrieb ein höherer kollektivvertraglicher Mindestlohn gilt, wird dieser angewandt. In bestimmten Branchen haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Referenzzuschläge. Das bedeutet, dass sie häufig sogar besser entlohnt werden als vergleichbare Stammmitarbeiter.
Auch in Bezug auf sonstige Rechte wie Arbeitszeit, Urlaub oder betriebliche Einrichtungen sind Zeitarbeitnehmer den Stammmitarbeitern des Kundenbetriebes rechtlich gleichgestellt.