In der österreichischen Rechtssprache wird ausschließlich der Begriff „Zeitarbeit“ bzw. „Arbeitskräfteüberlassung“ verwendet. Begriffe wie „Leiharbeit“ oder „Leasing“ sind unzutreffend, da sie in Österreich rechtlich für Sachgüter reserviert sind.
Da im Bereich der Zeitarbeit mit Menschen gearbeitet wird, die einen bedeutenden Teil des österreichischen Arbeitsmarktes abdecken, wird im professionellen Kontext ausschließlich von Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmern oder überlassenen Arbeitskräften gesprochen.