Zeitarbeit, auch Arbeitskräfteüberlassung genannt, ist eine besondere Form der Arbeitsorganisation. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen dem Personaldienstleister (Arbeitgeber), dem Zeitarbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) und dem Beschäftigerbetrieb (Einsatzbetrieb). Der Zeitarbeitnehmer ist beim Personaldienstleister direkt angestellt und erhält von diesem seinen Lohn oder sein Gehalt sowie die gesetzlichen Sozialleistungen. Gleichzeitig wird der Zeitarbeitnehmer an ein Kundenunternehmen (Beschäftigerbetrieb) überlassen, wo er seine Arbeitsleistung erbringt. Die konkreten Arbeitsaufgaben und Einsatzbedingungen werden vom Beschäftigerbetrieb festgelegt.
Zeitarbeit ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf personelle Engpässe oder Auftragsspitzen zu reagieren. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, sammeln Berufserfahrung und haben die Chance auf Übernahme in die Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, sammeln Berufserfahrung und haben die Chance auf Übernahme in die Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens.